Verein Sichtbare Lebenshilfe
Verein Sichtbare-Lebenshilfe



Eine Mitgliedschaft kann jeder tätigen. Jedoch keine politischen Parteien.

Für die Mitgliedschaft ist eine Anmeldung - Registrierung erforderlich.

Auch für Tages & Online Mitglieder § 4 / Punkt 01 - 35 - Beitragsordnung

Es wird nach der Anmeldung eine E-Mail mit einen Bestätigungs-Link zugeschickt, der bitte für die Account Aktivierung bestätigt werden muss. Nach erfolgreicher Bestätigung Ihres Accounts, sind im Backoffice Änderungen, Updates, und vieles mehr bereit.

Tages Mitglied
Sind natürliche oder juristische Personen, die sich dem Vereinszweck „ Statuten §2 ” verbunden fühlen und die Vereinstätigkeit Vereinstätigkeit „ Statuten §1 ” nur Tageweise nutzen möchten vor allem durch einen Mindestbeitrag unterstützen.

Online Mitglied
Sind natürliche oder juristische Personen, die sich dem Vereinszweck „ Statuten §2 ” verbunden fühlen und die Vereinstätigkeit „ Statuten § 1 ” nur Tageweise nutzen möchten vor allem durch einen Mindestbeitrag unterstützen.


Für Fördermitglieder ist eine Anmeldung - Registrierung erforderlich.

Es wird nach der Anmeldung eine E-Mail mit einen Bestätigungs-Link zugeschickt, der bitte für die Account Aktivierung bestätigt werden muss. Nach erfolgreicher Bestätigung ihres Accounts, sind im Backoffice Änderungen, Updates, und vieles mehr bereit.

Foerder Mitglied
Sind natürliche oder juristische Personen, die sich dem Vereinszweck verbunden fühlen und die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung einer festgelegten Mindesthöhe unterstützen.


Für Ordentliches Mitglied ist eine Anmeldung - Registrierung erforderlich.

Es wird nach der Antrag Stellung eine E-Mail zugestellt. In der Sie den weiteren Ablauf schrifftlich erhalten. Der Account - die Mitgliedschaft wird jedoch erst aktiv wenn, laut § 4 / Punkt 42 - 46 unserer Beitragsordnung die Mitgliedschaft auf unseren Konto eingegangen ist.

Ordentliches Mitglied
Ist jene natürliche Person, welche die Vereinstätigkeit „Statuten § 1” vor allem durch ihre aktive Beteiligung an der Erreichung des Vereinszweckes „Statuten §2” unterstütz.


Für Ausserordentliches Mitglied ist eine Anmeldung - Registrierung erforderlich.

Es wird nach der Antrag Stellung eine E-Mail zugestellt, in der Sie den weiteren Ablauf schrifftlich erhalten. Der Account - die Mitgliedschaft wird jedoch erst aktiv wenn, laut § 4 / Punkt 36 - 46 unserer Beitragsordnung die Mitgliedschaft auf unseren Konto eingegangen ist.

Ausserordentliches Mitglied
Ist jene natürliche oder juristische Person, die sich dem Vereinszweck „ Statuten §2 ” verbunden fühlt und die Vereinstätigkeit „ Statuten §1 ” vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages unterstützt.



Für Sponsoren ist eine Anmeldung - Registrierung erforderlich.

Es wird nach der Anmeldung eine E-Mail mit einen Bestätigungs-Link zugeschickt, der bitte für die Account Aktivierung bestätigt werden muss. Nach erfolgreicher Bestätigung Ihres Accounts, sind im Backoffice Änderungen, Updates, und vieles mehr bereit.

Sponsoren
Ist jene natürliche oder juristische Person, die sich dem Vereinszweck „ Statuten §2 ” verbunden fühlt und die Vereinstätigkeit „ Statuten §1 ” vor allem durch Zahlung einer Freien Spende unterstützt.


Für Crowdfunding Mitglied ist eine Anmeldung - Registrierung erforderlich.

Es wird nach der Antrag Stellung eine E-Mail zugestellt. In der Sie den weiteren Ablauf schrifftlich erhalten. Der Account - die Mitgliedschaft wird jedoch erst aktiv wenn, laut § 4 / Punkt 42 - 46 unserer Beitragsordnung die Mitgliedschaft auf unseren Konto eingegangen ist.

Crowdfunding Mitglied
Sind natürliche oder juristische Personen, die sich dem Vereinszweck verbunden fühlen und die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung einer festgelegten oder und freiwlligen Geldspende unterstützen.


Für Kooperation - Hilfe zur Selbsthilfe ist eine Anmeldung - Registrierung erforderlich.

Jedoch nur in Absprache der Vereinsorganen des Vereins Hilfe zur Selbsthilfe
Es wird nach der Antrag Stellung eine E-Mail zugestellt. In der Sie den weiteren Ablauf schrifftlich erhalten. Der Account - die Mitgliedschaft wird jedoch erst aktiv wenn, laut
§ 4 / Punkt 42 - 46 unserer Beitragsordnung.

Hilfe zur Selbsthilfe
Sind natürliche oder juristische Personen, Kooperationspartner vom Verein Hilfe zur Selbsthilfe, die sich dem Vereinszweck verbunden fühlen und die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung einer festgelegten oder und freiwlligen Geldspende unterstützen.


Für Betriebe & Unternehmen ist eine Anmeldung - Registrierung erforderlich.

In jeden Fall wenn in Ihrem Betrieb, Unternehmen Restposten, Über- und/oder Fehlproduktionen anfallen und Sie einen zuverlässigen Verein als Kooperationspartner suchen, der dieses hilfsbedürftigen Menschen zukommen lässt.

Unternehmen
Ist jene natürliche oder juristische Person, die sich dem Vereinszweck „ Statuten §2 ” verbunden fühlt und die Vereinstätigkeit „ Statuten §1 ” vor allem durch Zahlung einer Freien Spende unterstützt. Oder und durch Restposten, Über- und/oder Fehlproduktionen unterstützt.


Deaktivierung wie auch Kündigung der Mitgliedschaft laut, Beitragsordnung § 6. Vereinsaustritt | Punkt 6.1 - 6.4 des Accounts sind ebenfalls im Backoffice möglich.
Ein Support ist per E-Mail / Kontaktformular im Backoffice ansprechbar.